Die Gemeinde Albula/Alvra stimmt dem Gesetz über die Wasserversorgung zu

An der letzten Gemeindeversammlung stimmte die Bevölkerung der Gemeinde Albula/Alvra mit einem grossen Mehr dem neuen Gesetz über die Wasserversorgung (Wasserversorgungsgesetz WvG) zu. Der Betrieb der kommunalen Wasserversorgung hat einerseits auf Basis von geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wie das Wasserversorgungsgesetz, anderseits unter Berücksichtigung von Normen und Weisung zu erfolgen. Diesbezüglich werden im vorerwähnten Gesetz die „Spielregeln“ zwischen Produzent/Betreiber und Bezüger klar geregelt. Zudem sind die Gesetzesartikel auch für alle Dritten, die mit dem Bau, Betrieb und Unterhalt beauftragt werden, verbindlich.
Der Brunnenmeister sollte eingehende Kenntnisse der verschiedenen Artikel haben und  sich sicher sein, wie diese zu interpretieren sind. Er hat darauf zu achten, dass er alle Bezüger und Gesuchstellende gleich behandelt, und Praxisanwendungen festhält. Die daraus entstehende gängige Praxis hilft ihm, dem Anspruch der Gleichbehandlung genüge zu leisten.