In den Beiträgen vom 28. März 2017, und 24. Oktober 2017, haben wir über die vorgesehene Trinkwasser-Initiative berichtet. Wie die Bundeskanzlei nun mitteilt, sind von den insgesamt 114’322 eingereichten Unterschriften, deren 113’979 gültig. Jetzt ist klar, dass das Schweizer Stimmvolk über diese Initiative befinden muss. Eine formell zustande gekommene Volksinitiative wird innerhalb eines Jahres vom Bundesrat beraten. Schlägt er zur Initiative einen Gegenentwurf vor, so kann er die Behandlungfrist auf eineinhalb Jahre verlängern. Die Beratungen der Exekutive münden schliesslich in der bundesrätlichen Botschaft zur entsprechenden Volksinitiative.
Die Initiative verlangt, dass nur noch diejenigen Landwirtschaftsbetriebe mit Direktzahlungen oder Subventionen unterstützt werden, die keine Pestizide einsetzen, die in ihrer Tierhaltung ohne prophylaktischen Antibiotikaeinsatz auskommen und die nur so viele Tiere halten, wie sie ohne Futtermittelimporte ernähren können.