Das Gemeindeparlament von Ilanz/Glion hat Knochenarbeit geleistet. Traktandiert war u.a. die Teilrevision des Gesetzes über die Wasserversorgung. Die Revisionen waren notwendig, um dem Kostendeckungsprinzip in den Bereichen Wasser und Abwasser nachzukommen. Konkret haben vor der Fusion zur Gemeinde Ilanz/Glion nicht alle ehemaligen Gemeinden dem Kostendeckungsprinzip zur Genüge entsprochen, wie es in der Botschaft an das Parlament heisst. So seien zum Beispiel allgemeine Steuererträge für die Deckung der Kosten zweckentfremdet worden oder es seien notwendige Investitionen über Jahre hinausgeschoben worden.
Das Ilanzer Parlament hat der Teilrevision des Gesetzes über die Wasserversorgung einstimmig zugestimmt.